Hier gibt es die Möglichkeit uns Ihre Anlage zu übermitteln und direkt einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.
Vertrag über jährliche Inspektion und bedarfsorientierte Wartung
für Wärmeerzeuger, Trinkwassererwärmer und deren Anlagenkomponenten
Die Inspektion wird jährlich entsprechend dem Inspektionsumfang und den Herstellervorgaben
durchgeführt. Wartungsarbeiten werden nur nach Bedarf entsprechend dem Wartungsumfang
und den Herstellervorgaben durchgeführt. Verschleißteile werden nach Erforderlichkeit bzw. Herstellervorgaben
erneuert.
Die Arbeiten werden während der normalen täglichen Arbeitszeit nach Terminabsprache durchgeführt.
Sofern bei der Inspektion vom Auftragnehmer festgestellt wird, dass eine Wartung notwendig ist, wird die
Wartung vom Auftraggeber gewünscht und schon jetzt beauftragt.
Die Lohnkosten werden im Nachweis abgerechnet. (Preisliste)
Es wird der jeweils geltende Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.
Die Fahrtkosten werden gesondert aufgeführt. (Preisliste)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Neufestsetzung der Lohnkosten zu
verlangen, wenn sich nach Ablauf des ersten Vertragsjahres die Tariflöhne der maßgebenden
Lohngruppe (Tarifvertrag für das SHK-Handwerk im Land Rheinland-Pfalz / Rheinhessen) und die tariflichen und
gesetzlichen Lohnnebenkosten für das Wartungspersonal ändern.
Der Vertrag läuft ein Jahr nach Abschluss. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird. Im Falle der
Anlagen-/ Gerätestilllegung oder des Wohnungs-/Eigentumswechsels kann der Auftraggeber den Vertrag
außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Geplante Wartungen werden nur in dem Zeitraum vom 1.April - 31.August durchgeführt.
Wartungen außerhalb des Wartungszeitraum können nur ungeplant ausgeführt werden.
Inspektions- und Wartungsumfang
Der Inspektions- und Wartungsumfang richtet sich nach der Art des Wärmeerzeugers, des Trinkwassererwärmers,
den Komponenten der Anlage, den Umgebungseinflüssen sowie den Angaben des Herstellers.
Inspektionsumfang
• Allgemeine Zustandsüberprüfung
• Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits- und Regeleinrichtungen
• Überprüfung der brennstoff- und wasserführenden Anlagenteile auf Dichtheit, sichtbare Korrosions- und
Alterungserscheinungen
• Überprüfung des Brenners einschließlich der Zünd- und Überwachungseinrichtung
• Überprüfung von Brennraum und Heizflächen auf Verschmutzung
• Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des Verbrennungsluftverbundes
• Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit
• Überprüfung des Wasserstandes und des Vordruckes des Membranausdehnungsgefäßes
• Überprüfung der Beschaffenheit des Heizungswassers bei Verwendung von Inhibitoren (soweit vorhanden)
• Überprüfung der Kondensatableitung einschließlich der Neutralisationseinrichtung (soweit vorhanden)
• Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Dichtheit und Funktion (soweit vorhanden)
• Überprüfung der Korrosionsschutzanode des Trinkwassererwärmers (soweit vorhanden)
• Endkontrolle der Inspektionsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Mess- und Prüfergebnisse
• eventuell weitere Herstellervorgaben
Der Inspektionsumfang schließt geringfügige Arbeiten wie z. B. Nachfüllen mit ein.
Wartungsumfang (bedarfsabhängig)
• Reinigung der Brennerkomponenten
• Reinigung von Brennraum und Heizflächen
• Austausch von Verschleißteilen (Material- und Lohnkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt)
• Einstellung der Nennwärmeleistung bzw. Teillast und Überprüfung des hygienischen Brennverhaltens
• Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Ergebnisse
• Erprobung im Betriebszustand
• Eventuell weitere Herstellervorgaben
Verschleißteile, die von Herstellern in Ersatzteillisten gekennzeichnet sind, sind nach Erforderlichkeit im Rahmen
der Wartung zu erneuern. Soweit im Rahmen des bedarfsabhängigen Wartungsumfanges auch vorbeugende
Instandsetzungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit durchgeführt werden sollen, sind
diese Arbeiten vom Auftraggeber separat zu beauftragen.
Es erfolgt eine Information über nicht mehr betriebssichere oder defekte Anlagenteile und ein Austausch nach
gesondertem Auftrag durch den Auftraggeber. Sind schwerwiegende sicherheitstechnische Mängel an der Anlage
zu erkennen, ist die Anlage sofort außer Betrieb zu setzen und der Anlagenbetreiber ist umgehend zu
unterrichten.