Wartungsvertrag


Hier gibt es die Möglichkeit uns Ihre Anlage zu übermitteln und direkt einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.

  • Planmäßig werden Wartungen nur außerhalb der Heizperiode in der Zeit vom 01.04 - 31.08 durchgeführt.
  • Heizungsanlagen über 25 Jahren Betriebszeit werden von uns nicht mehr gewartet, außer es wurden die Austauschintervalle der jeweiligen Bauteile eingehalten
  • Die Abrechnung der Wartung erfolgt im Stundennachweis und nicht nach Pauschalen. In der Regel fallen für eine Regelmäßig durchgeführte Wartung ca. 2-3 Arbeitsstunden an, je nach Umfang der Technik.
  • Notdienst nur in Verbindung mit einem Wartungsvertrag der mindestens schon 1 Jahre besteht.
  • Es gilt unsere aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.

 

Vertrag über jährliche Inspektion und bedarfsorientierte Wartung

für Wärmeerzeuger, Trinkwassererwärmer und deren Anlagenkomponenten

 

Die Inspektion wird jährlich entsprechend dem Inspektionsumfang und den Herstellervorgaben

durchgeführt. Wartungsarbeiten werden nur nach Bedarf entsprechend dem Wartungsumfang

und den Herstellervorgaben durchgeführt. Verschleißteile werden nach Erforderlichkeit bzw. Herstellervorgaben

erneuert. 

 

Die Arbeiten werden während der normalen täglichen Arbeitszeit nach Terminabsprache durchgeführt.

Sofern bei der Inspektion vom Auftragnehmer festgestellt wird, dass eine Wartung notwendig ist, wird die

Wartung vom Auftraggeber gewünscht und schon jetzt beauftragt.

 

Die Lohnkosten werden im Nachweis abgerechnet. (Preisliste)

Es wird der jeweils geltende Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

Die Fahrtkosten werden gesondert aufgeführt. (Preisliste)

 

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Neufestsetzung der Lohnkosten zu

verlangen, wenn sich nach Ablauf des ersten Vertragsjahres die Tariflöhne der maßgebenden

Lohngruppe (Tarifvertrag für das SHK-Handwerk im Land Rheinland-Pfalz / Rheinhessen) und die tariflichen und

gesetzlichen Lohnnebenkosten für das Wartungspersonal ändern.

Der Vertrag läuft ein Jahr nach Abschluss. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres

Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird. Im Falle der

Anlagen-/ Gerätestilllegung oder des Wohnungs-/Eigentumswechsels kann der Auftraggeber den Vertrag

außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

Geplante Wartungen werden nur in dem Zeitraum vom 1.April - 31.August durchgeführt.

Wartungen außerhalb des Wartungszeitraum können nur ungeplant ausgeführt werden.

 

 

Inspektions- und Wartungsumfang

 

Der Inspektions- und Wartungsumfang richtet sich nach der Art des Wärmeerzeugers, des Trinkwassererwärmers,

den Komponenten der Anlage, den Umgebungseinflüssen sowie den Angaben des Herstellers.

 

Inspektionsumfang

 

• Allgemeine Zustandsüberprüfung

• Sicht- und Funktionskontrolle einschließlich der Sicherheits- und Regeleinrichtungen

• Überprüfung der brennstoff- und wasserführenden Anlagenteile auf Dichtheit, sichtbare Korrosions- und

Alterungserscheinungen

• Überprüfung des Brenners einschließlich der Zünd- und Überwachungseinrichtung

• Überprüfung von Brennraum und Heizflächen auf Verschmutzung

• Überprüfung der Zufuhr der notwendigen Verbrennungsluft bzw. des Verbrennungsluftverbundes

• Überprüfung der Abgasführung auf Funktion und Sicherheit

• Überprüfung des Wasserstandes und des Vordruckes des Membranausdehnungsgefäßes

• Überprüfung der Beschaffenheit des Heizungswassers bei Verwendung von Inhibitoren (soweit vorhanden)

• Überprüfung der Kondensatableitung einschließlich der Neutralisationseinrichtung (soweit vorhanden)

• Überprüfung des Trinkwassererwärmers auf Dichtheit und Funktion (soweit vorhanden)

• Überprüfung der Korrosionsschutzanode des Trinkwassererwärmers (soweit vorhanden)

• Endkontrolle der Inspektionsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Mess- und Prüfergebnisse

• eventuell weitere Herstellervorgaben

Der Inspektionsumfang schließt geringfügige Arbeiten wie z. B. Nachfüllen mit ein.

 

Wartungsumfang (bedarfsabhängig)

 

• Reinigung der Brennerkomponenten

• Reinigung von Brennraum und Heizflächen

• Austausch von Verschleißteilen (Material- und Lohnkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt)

• Einstellung der Nennwärmeleistung bzw. Teillast und Überprüfung des hygienischen Brennverhaltens

• Endkontrolle der Wartungsarbeiten durch Messung und Dokumentation der Ergebnisse

• Erprobung im Betriebszustand

• Eventuell weitere Herstellervorgaben

Verschleißteile, die von Herstellern in Ersatzteillisten gekennzeichnet sind, sind nach Erforderlichkeit im Rahmen

der Wartung zu erneuern. Soweit im Rahmen des bedarfsabhängigen Wartungsumfanges auch vorbeugende

Instandsetzungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionssicherheit durchgeführt werden sollen, sind

diese Arbeiten vom Auftraggeber separat zu beauftragen.

Es erfolgt eine Information über nicht mehr betriebssichere oder defekte Anlagenteile und ein Austausch nach

gesondertem Auftrag durch den Auftraggeber. Sind schwerwiegende sicherheitstechnische Mängel an der Anlage

zu erkennen, ist die Anlage sofort außer Betrieb zu setzen und der Anlagenbetreiber ist umgehend zu

unterrichten.

Angaben

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Kontakt


Flerus Gebäudetechnik

Sanitär + Heizung + Klima

 

Kontakt

02603 60 64 95 0

info@flerus.com

 

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag

07:30 - 16:00 Uhr

Freitag

07:30 - 13:30 Uhr

 

Heizungsnotdienst für Wartungskunden

Vom 31 Okt. - 31. März

Tel 02603 60 64 95 0

Leistungen


Sanitär

Badinstallation

Enthärtungsanlagen  

 

Heizung

Heizungsbau

Heizungsmodernisierung

Wärmepumpen

Energietechnik

Flächenheizung

Gasbrennwerttechnik

Photovoltaik & Solar

Notdienst für Wartungskunden

 

Klimaanlagen

Klima

Lüftungsanlagen

Social Media




Rechtliches